Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Direkt bei Ihnen zu Hause
Verpflichtende Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI im Hochtaunuskreis und in Teilen des Main-Taunus-Kreises.
Persönliche und verständliche Pflegeberatung direkt bei Ihnen zu Hause – für Pflegebedürftige und Angehörige.
Die Beratung ist kostenfrei, kurzfristige Termine sind in der Regel möglich.
Wann sind Beratungsbesuche erforderlich?
Pflegegeldempfänger sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 1
Beratungsbesuche sind freiwillig möglich, z. B. halbjährlich – etwa zur Prüfung von Hilfsmitteln,
Entlastungsleistungen oder einer
möglichen Höherstufung.
Pflegegrad 2 und 3
Halbjährlich verpflichtend.
Pflegegrad 4 und 5
Halbjährlich verpflichtend, zusätzlich sind auf Wunsch bis zu zwei weitere Beratungen pro Jahr möglich.
Werden Beratungsbesuche nicht rechtzeitig durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden. Die Beratungen sind für Sie in allen Pflegegraden kostenfrei.
Kontakt
Telefon: 0176 42709659
E-Mail: kontakt@pflegeberatung-mateo.de
Anschrift: Mainblick 47, 61476 Kronberg
Termine sind kurzfristig möglich – ich komme direkt zu Ihnen nach Hause.